Kaufvertrag Auto § Inhalte, Form & Leistungspflicht
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- Das Wichtigste in Kürze
- Autoverkauf bzw. Autokauf ist rechtlich gesehen ein normaler Kaufvertrag.
- Neben Parteien, Kaufsache und Kaufpreise sollte der Vertrag Informationen über das konkrete Fahrzeug enthalten.
- Der Verkäufer muss das Auto übereignen, während der Käufer den Preis zahlen muss.
- Es gibt keine Formvorschrift für Autokaufverträge, wobei die Schriftform ratsam ist.
- Haftungsfragen sind komplex und können nicht pauschal beantwortet werden (gewerblich, Sachmangel oder Verschleiss, Entstehungszeitpunkt).
Rechtsgrundlage zum Kaufvertrag für ein Auto
Bei einem Kauf handelt es sich um ein Schuldverhältnis zwischen mindestens zwei Parteien. Dementsprechend lassen sich die Normen im Obligationenrecht nachlesen. Allgemeine Bestimmungen zum Kaufvertrag finden Sie in den Art. 184 ff. OR.
Da es sich beim Autokaufvertrag um einen normalen Kaufvertrag handelt, lassen sich diese Artikel anwenden. Zusätzlich zu den Spezialregelungen des Kaufvertrages gelten die Rechtsgrundsätze aus dem allgemeinen Teil des Schuldrechts.
Definition & Bedeutung des Autokaufvertrags
Die wichtigste Frage vorab: ist der KFZ (Auto oder Kaufvertrag Motorrad) eine spezielle Vertragsart, die im Gesetz gesondert geregelt ist? Einfache Antwort: Nein! Es handelt sich aus rechtlicher Sicht um einen einfachen Kaufvertrag, wobei das Auto die Kaufsache ist. Im Rechtsverkehr sind Transaktionen, die mit Autos zu tun haben, recht häufig und deshalb gibt es einige Punkte, die sich in der Vertragsgestaltung etabliert haben, weil sie zu einem jeden Kaufvertrag über ein KFZ passen. Durch diesen Vertrag einigen sich die zwei Parteien darüber, dass das Eigentum – gegen eine (meist) geldwerte Leistung – übergehen soll. Anders als beim Leasingvertrag, geht das Fahrzeug beim Autokaufvertrag automatisch in das Eigentum des Käufers über.
Sprich: der Käufer zahlt den Kaufpreis für das Auto und bekommt dafür vom Verkäufer das Fahrzeug. Der Käufer wird Eigentümer der Sache. Bei einem Autokaufvertrag sieht es meist so aus: A hat ein Auto im Wert von 20.000 CHF und will dieses verkaufen. B sucht einen Wagen in diesem Preissegment und schliesst deshalb mit A den Vertrag. Nachdem die Kaufsache und der Kaufpreis “ausgetauscht” wurden, ist der Autokaufvertrag erfüllt. In einigen Fällen wird vor dem Autokaufvertrag ein Kaufvorvertrag Auto abgeschlossen, der die Parteien zum Abschluss eines Vertrags in der Zukunft verpflichtet.
Vertragsparteien beim Handel mit Fahrzeugen
Was die Vertragsparteien anbelangt, ist der Autokaufvertrag zumeist übersichtlich. Es gibt einen Käufer und einen Verkäufer. Die beiden Parteien können natürliche oder juristische Personen sein. Diese Unterscheidung spielt jedoch erst später (bspw. bei Haftungsfragen) eine Rolle. Autokaufverträge entstehen regelmässig durch Angebot und Annahme. Also zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die auf die Erzielung eines Rechtsgeschäfts gerichtet sind.
Ein Beispiel:
Der Händler H hat ein Fahrzeug auf dem Hof zum Verkauf stehen. Der Kaufpreis soll bei 5.000 CHF liegen. Der J kommt nun auf den Hof und unterbreitet dem H ein Angebot über 4.500 CHF. Da H das KFZ sowieso schnellstmöglich verkaufen möchte, erklärt er dem J, dass er einverstanden ist (Annahme). Der Kaufvertrag wird erstellt und anschliessend durch Zahlung und Eigentumsverschaffung erfüllt.
Formvorschriften beim Kaufvertrag Auto
Das Recht bzw. Gesetz sieht für den Abschluss eines Kaufvertrages keine besonderen Formvorschriften vor. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich bei der Kaufsache um eine Grundstück oder eine Immobilie handelt. Der Autokaufvertrag ist mithin formfrei und kann schriftlich, mündlich oder konkludent geschlossen werden. In der Praxis sollten Sie den KFZ Vertrag jedoch stets in Schriftform vorliegen haben. So können die Details und Absprachen eindeutig belegt werden – was vor allem im Streitfall entscheidend ist.
Leistungspflichten durch den Fahrzeugkaufvertrag
Durch den Auto Kaufvertrag entstehen die kaufvertragstypischen Leistungspflichten. Diese können durch individuelle Bestimmungen ergänzt werden – beispielsweise so, dass das Auto in einem gewarteten Zustand mit vollem Tank zu übergeben ist. Die primären Leistungspflichten lassen sich zwischen Käufer und Verkäufer unterteilen. Sobald das Schuldverhältnis entstanden ist, müssen die Leistungspflichten erfüllt werden. Die jeweiligen Parteien haben einen Anspruch gewonnen:
- Verkäufer: Muss das Auto im vereinbarten Zustand an den Käufer übereignen (Eigentum verschaffen).
- Käufer: Muss dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Kaufsache abnehmen.
Inhalte bei KFZ-Kaufverträgen
Damit der KFZ Kaufvertrag wirksam entsteht, müssen im Vertrag die wesentlichen Inhalte bestimmt sein. Diese werden in der Rechtspraxis “essentialia negotii” genannt. Bei einem Kaufvertrag gibt es immer drei Fragen, die geklärt sein müssen:
- Wer sind die Vertragsparteien?
- Was ist die Kaufsache?
- Wie hoch ist der Kaufpreis?
Umgedeutet auf Autokaufverträge bedeutet das:
- Vertragsparteien?
- Welches Auto soll Kaufsache sein?
- Wie viel kostet dieses Auto?
Nun gibt es jedoch weitere Inhalte, die in einem Auto Kaufvertrag aufgenommen werden sollten, um maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag genauere Angaben zum Fahrzeug beinhalten sollte, um sicherzustellen, dass Verkäufer und Käufer die gleichen Informationen vorliegen haben, die sie schliesslich zum Vertragsschluss bewegen:
- Marke des Autos, Modell und Typ (Ausführung)
- Erstzulassung (z.B. 2021)
- Chassis-Nummer zur eindeutigen Identifizierbarkeit
- Kilometerstand (z.B. 90.000 km)
Diese typischen Inhalte des Autokaufvertrages können durch individuelle Sonderbestimmungen ergänzt bzw. modifiziert werden. Sobald sich die Parteien geeinigt haben, muss der Kaufvertrag nur noch unterzeichnet werden. Zusätzlich sollten Ort und Datum vermerkt werden. Erst mit der Unterschrift entsteht der Kaufvertrag gem. Art. 1 OR – durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Besonders bei Occasionsfahrzeugen (Gebrauchtwagen) ist Vorsicht geboten, da sich das Auto nicht zwingend in einem einwandfreien Zustand befindet. Im Auto Kaufvertrag sollte deshalb stets festgehalten werden, ob es sich um ein Unfallfahrzeug handelt oder nicht. Ausserdem sollten bekannte Schäden vollständig aufgelistet werden.
Haftung für Schäden am Auto
Kaufen Sie Ihr neues Auto bei einem Händler, darf die Gewährleistung nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Bei Geschäften zwischen zwei Privatpersonen ist ein solcher Ausschluss jedoch – im Rahmen der Gesetze – denkbar. Zumeist enthält der Vertrag einen Abschnitt, der die Haftung regelt. Ob für einen Schaden bzw. Mangel am KFZ nach dem Kauf gehaftet werden muss oder nicht, hängt also von unterschiedlichen Faktoren ab. So spielt es auch eine Rolle, ob der Mangel bekannt war oder dem Käufer hätte auffallen müssen. Dieses Thema ist in der Praxis häufigster Streitpunkt, in welchen nicht selten auch Versicherungen involviert sind.
Wichtig ist in jedem Fall, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegen haben muss. Üblicher Verschleiss ist übrigens kein Sachmangel. Entsteht der Mangel erst nach der Übergabe, so muss der Verkäufer regelmässig nicht dafür haften. Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung der Rechtslage durch einen Anwalt für Vertragsrecht.
Kaufvertragsmuster für ein Auto
Im Internet gibt es zahlreiche Kaufvertrag Auto Muster und Vorlagen. Diese Vertragsmuster eignen sich hervorragend, um sich einen Eindruck über die typischen Inhalte und den Aufbau von Autokaufverträgen zu verschaffen. Es ist jedoch nicht ratsam, solche Kaufvertrag Muster ungeprüft und unangepasst für das eigene Geschäft zu übernehmen. Die Umstände sind bei jedem Geschäft einzigartig und so muss der Vertrag an die vorliegende Situation angepasst werden. Lediglich bei extrem simplen Geschäften können Laien diese Muster nutzen, um den Auto Kaufvertrag selbst zu erstellen. Vorsicht ist geboten, da selbst unscheinbar wirkende Formulierungen erhebliche Auswirkungen haben können.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Kaufvertrag für ein Auto helfen?
Da es sich bei einem Autokauf zumeist um ein höherwertiges Geschäft handelt, kann es sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein Anwalt für Vertragsrecht unterstützt Sie bei der Erstellung eines individuellen Autokaufvertrages, der Ihrem tatsächlichen Willen entspricht. Das sichert das Geschäft im Voraus ab und kann Streit verhindern. Aber auch dann, wenn es bereits zu Streitigkeiten gekommen ist, klärt Ihr Anwalt die Rechtslage und setzt Ihre Ansprüche – notfalls gerichtlich – durch.
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FAQ: Kaufvertrag Auto
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