Lieferverzug § Rechtslage, Folgen & rechtliche Möglichkeiten
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Wer kennt das nicht: Man erwartet eine Lieferung, doch die bestellte Ware ist nach der besagten Lieferzeit immer noch nicht eingetroffen. Das dämpft nicht nur die Freude am Kauf, sondern kann auch weitere Unannehmlichkeiten mit sich bringen – insbesondere dann, wenn Sie auf das rechtzeitige Eintreffen der Ware angewiesen sind. Als Kunde haben Sie verschiedene rechtliche Optionen und können unter Umständen Schadenersatz fordern. Die Lieferverzug Rechte sind gesetzlich vorgegeben, können aber durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen adaptiert werden. In diesem Artikel erfahren Sie mitunter, was Ihre Rechte bei Lieferverzug sind und wie Sie diese durchsetzen können.
- Das Wichtigste in Kürze
- Haben Sie einen genauen Tag für die Lieferung vereinbart und die Zustellung bleibt aus, befindet sich der Verkäufer damit automatisch in Verzug.
- Sollte lediglich ein ungefährer Lieferzeitraum angesetzt worden sein, gerät der Verkäufer erst in Verzug, wenn Sie ihm nach Ablauf des verabredeten Zeitraums eine Mahnung zukommen lassen.
Rechtslage des Lieferverzug
Wie im Falle einer verspäteten Lieferung vorgegangen werden kann, ist Artikel 102 des Obligationenrechts (OR) zu entnehmen. Demnach kann bei Nichterfolgen der Lieferung zum vertraglich vereinbarten Liefertermin eine Mahnung ausgestellt werden, womit der Lieferant in Verzug gesetzt wird. Wurde zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ein genauer Liefertag verabredet, so gerät der Verkäufer automatisch in Verzug, wenn die Ware am vereinbarten Tag nicht beim Kunden angekommen ist. Befindet sich der Verkäufer im Lieferverzug, hat er gemäss Artikel 103 des Obligationenrechts (OR) Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu leisten.
Ist der Lieferverzug jedoch ohne jedes Verschulden seinerseits zustande gekommen, kann er sich durch den entsprechenden Nachweis von der Schadenersatzpflicht befreien. Der Käufer kann gemäss Artikel 107 des Obligationenrechts (OR) eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung setzen. Nach Ablauf der Frist stehen dem Käufer zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder er klagt den Verkäufer auf Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung oder er erklärt unverzüglich, dass er auf die nachträgliche Erfüllung verzichtet. In dem Fall kann er vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlangen. Bei einem Vertragsrücktritt verzichtet der Käufer zudem entsprechend Artikel 109 des Obligationenrechts (OR) auf die Ware und kann das hierfür geleistete Geld zurückfordern.
Sollte eine Frist zur nachträglichen Lieferung aufgrund des Verhaltens des Verkäufers als unnütz erscheinen oder ist die Lieferung durch die Verspätung für den Käufer hinfällig geworden, kann laut Artikel 108 des Obligationenrechts (OR) auf die Ansetzung einer Frist verzichtet werden. Dies gilt auch dann, wenn sich aus dem Vertrag ergibt, dass die Lieferung genau zu einer bestimmten oder bis zu einer bestimmten Zeit erfolgen soll.
Definition – Wann tritt Lieferverzug ein?
Von einem Lieferverzug kann dann gesprochen werden, wenn Sie eine Ware bestellt haben und diese Ihnen nicht zum vereinbarten Termin geliefert wurde. Wurde ein genauer Tag für die Lieferung vereinbart, so gerät der Verkäufer automatisch in Verzug, wenn die gewünschte Ware am vereinbarten Liefertag nicht eingetroffen ist. Wurde für die Lieferung hingegen ein Zeitraum festgesetzt, sollten Sie als Käufer aktiv werden und den Verkäufer in Verzug setzen, indem Sie ihm eine Mahnung zukommen lassen. Sobald sich der Verkäufer im Lieferverzug befindet, können Sie unter Umständen Schadenersatzansprüche wegen der verspäteten Lieferung geltend machen. Zuerst kann es jedoch noch geboten sein, dem Verkäufer eine Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Dazu später mehr.
In Hinsicht auf einen Lieferverzug ist also zunächst folgendes zu beachten:
- Der Vertrag sieht einen genauen Liefertermin vor: Erhalten Sie die Ware nicht am vereinbarten Tag, gerät der Verkäufer automatisch in Verzug.
- Im Vertrag ist nur ein ungefährer Liefertermin (zum Beispiel Lieferung in 2-3 Wochen) festgelegt: Haben Sie Ihre Ware nach Ablauf des vereinbarten Lieferzeitraums nicht erhalten, ist der Verkäufer mittels Mahnung in Verzug zu setzen.
Folgen für die Vertragsparteien
Ein Lieferverzug kann unterschiedliche Folgen für den Käufer als auch den Verkäufer mit sich bringen. Die konkreten Folgen richten sich dabei nach der jeweiligen Situation und den vertraglichen Verhältnissen. Generell kann für den Kunden Anspruch auf Schadensersatz bei Lieferverzug entstehen und er hat zudem die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sein Geld zurückzufordern. Dies in der Regel jedoch erst dann, wenn die Bestellung auch nach Ablauf der gesetzten Nachfrist nach wie vor nicht beim Kunden angekommen ist.
Auch ein Schadensersatz bei Lieferverzug ist nicht ohne Weiteres durchsetzbar – hierfür muss der Käufer nachweisen, dass ihm durch den Lieferverzug tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Des Weiteren kann sich der Verkäufer von einer Schadenersatzpflicht befreien, etwa wenn er nachweisen kann, dass er den Lieferverzug nicht selbst verschuldet hat. Die Folgen und Rechte bei Lieferverzug sind zwar gesetzlich geregelt, können aber seitens des Verkäufers in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschränkt werden.
Dem Unternehmen steht es offen, Ansprüche auf Schadensersatz bei Lieferverzug in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auszuschliessen. Auch weitere Modalitäten wie etwa die Dauer der Nachfrist oder die Möglichkeit des Vertragsrücktritts können in den AGB bestimmt werden. Wenn die Lieferung auf sich warten lässt, empfiehlt es sich daher, erst einen Blick in die AGB zu werfen, um herauszufinden, wie sich die Lieferverzug Rechte in Ihrem speziellen Fall gestalten. Idealerweise sollten Sie die AGB schon vor Bestellung der Ware begutachten.
Rechtliche Möglichkeiten bei Lieferverzug
Kommt es zu einem Lieferverzug, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Möchten Sie rechtliche Schritte einleiten – etwa um Schadenersatz einzufordern – sollten Sie darauf achten, korrekt vorzugehen und die nötigen Beweise vorzubereiten. Wie Sie Ihre Rechte bei Lieferverzug geltend machen können, ist zwar durch das Gesetz vorgegeben, beachten Sie aber, dass dies nur dann gilt, wenn in den AGB des Verkäufers nichts anderweitiges bestimmt wurde.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass dem Verkäufer in der Regel zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen ist, innert welcher er die Ware nachliefern kann. Bedenken Sie, dass dem Verkäufer zudem eine Mahnung zuzustellen ist, wenn kein genauer Tag für die Lieferung vereinbart wurde. Wenn ein genauer Liefertermin vereinbart wurde, reicht es aus, dem Verkäufer eine Nachfrist zu setzen. Erledigen Sie dies am besten in einem Brief, den Sie dem Verkäufer per Einschreiben zukommen lassen, damit Sie dies auch nachweisen können. Ist in Ihrem Fall auch eine Mahnung erforderlich, können Sie dies dem Verkäufer gemeinsam mit der Ansetzung einer Nachfrist in einem einzigen Schreiben übermitteln.
Die Frist kann je nach Dringlichkeit bzw. Gegenstand einige Tage, aber auch Wochen betragen. In manchen Fällen kann auf eine Nachfrist auch verzichtet werden, etwa weil dies aufgrund des Verhaltens des Verkäufers sinnlos erscheint oder weil Sie die Ware nun nicht mehr benötigen. Die Gewährung einer Nachfrist ist auch dann nicht erforderlich, wenn aus dem Vertrag als Bedingung hervorgeht, dass die Lieferung genau zu einer bestimmten oder bis zu einer bestimmten Zeit zu erfolgen hat.
Ist die Frist abgelaufen und Sie haben Ihre Ware nach wie vor nicht erhalten, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen. Ausserdem können Sie unter Umständen Schadenersatz für den durch den Lieferverzug entstandenen Schaden fordern. Möchten Sie vom Vertrag zurücktreten, ist dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen – tun Sie dies am besten ebenfalls per eingeschriebenem Brief. Erhalten Sie Ihr Geld nicht zurück, können Sie den Verkäufer dahingehend mahnen, eine Frist für die Rückerstattung ansetzen und nach Fristablauf wenn nötig eine Betreibung einleiten.
Möchten Sie die bestellte Ware weiterhin erhalten, können Sie den Vertrag auch aufrechterhalten und erneut eine Nachfrist setzen. Ausserdem besteht die Möglichkeit eine Klage einzureichen, um den Verkäufer zur Leistung von Schadenersatz für die Verspätung zu verpflichten. Hier noch einmal die möglichen Vorgehensweisen bei Lieferverzug im kurzen Überblick:
- Den Verkäufer mahnen und/oder eine Nachfrist setzen (aus Beweisgründen am besten schriftlich und per Einschreiben).
- Nach Ablauf der Frist entweder Vertragsrücktritt (mit Rückforderung des Kaufpreises) oder den Vertrag aufrechterhalten und eine erneute Nachfrist setzen. In beiden Fällen kann Schadenersatz für Verspätung bzw. den daraus entstandenen Schaden gefordert werden.
Wenn Sie eine aussergerichtliche Lösung bevorzugen oder Ihre rechtlichen Möglichkeiten durch die AGB eingeschränkt sind, können Sie alternativ zu einer Klage auch versuchen, mit dem Verkäufer einen Preisnachlass auszuhandeln. Sie können sich auch an eine Ombudsstelle wenden – diese kann als Vermittler fungieren und Ihnen helfen, eine Einigung mit dem Verkäufer herbeizuführen.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht helfen?
Im Falle eines Lieferverzugs kann man sich durchaus vor einige Herausforderungen gestellt sehen, etwa weil man auf die bestellte Ware angewiesen ist oder es zu allem Überfluss auch noch zu Streitigkeiten mit dem Verkäufer bzw. Kundenservice kommt. Manchmal reicht es aus, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, man erhält die Ware innert der anberaumten Nachfrist und eventuell gewährt der Verkäufer auch einen Preisnachlass für die Verspätung. Nicht immer läuft alles jedoch reibungslos ab.
So kann es zum Beispiel passieren, dass Sie vom Vertrag zurücktreten, das Unternehmen sich jedoch weigert, Ihnen den Kaufpreis zurückzuerstatten. Zudem können auch zusätzliche Schäden für Sie entstanden sein, die auszugleichen sind. In solchen Situationen sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser wird für Sie prüfen, inwieweit Anspruch auf Schadensersatz besteht und Sie dabei unterstützen, diesen durchzusetzen. Da sich die Rechte bei Lieferverzug mitunter auch nach den AGB richten, wird Ihr Rechtsanwalt diese ebenfalls prüfen, Ihnen Ihre Lieferverzug Rechte und Möglichkeiten aufzeigen und diese für Sie durchsetzen.
FAQ: Lieferverzug
Die Rechte bei Lieferverzug sind gesetzlich vorgegeben, können aber durch die AGB angepasst werden. Wurde durch die AGB nichts anderweitiges festgelegt, sind Sie bei Lieferverzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ihr Geld zurückzufordern. Zudem können Sie Schadenersatz fordern. Anspruch auf Schadensersatz bei Lieferverzug besteht auch dann, wenn Sie den Vertrag aufrechterhalten und weiterhin auf die Lieferung bestehen.
In der Regel ist dem Verkäufer erst eine angemessene Nachfrist für die nachträgliche Lieferung zu setzen. Beachten Sie dabei, dass Sie den Verkäufer zudem durch eine Mahnung in Verzug setzen müssen, wenn lediglich ein ungefährer Lieferzeitraum vereinbart wurde. In dem Fall können Sie dem Verkäufer die Mahnung und Ansetzung einer Nachfrist in einem einzigen Schreiben zukommen lassen. Entschliessen Sie sich nach Ablauf der Frist dazu, vom Vertrag zurückzutreten, sollten Sie dies dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitteilen. Aus Beweisgründen sollten Sie etwaige Schreiben an den Verkäufer per eingeschriebenem Brief senden. Sind Ihnen durch den Lieferverzug Schäden entstanden, sollten Sie dies ebenfalls belegen können, um Schadenersatz geltend zu machen.
Quellenangaben
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