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Schenkungsvertrag Immobilie § Rechtslage, Inhalte & mehr

Wer einen Schenkungsvertrag Immobilie eingehen möchte, der sollte genau wissen, was er tut. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Schenkungsvertrag Immobilie ist, welche Gesetze und Formvorschriften beachtet werden müssen und welche Inhalte Bestandteil des Vertrages werden sollten. Ausserdem wird geklärt, welche Kosten mit der Schenkung einhergehen und woran Sie unbedingt vorher denken sollten, wenn Sie einen solchen Vertrag abschliessen möchten.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Schenkungsvertrag Immobilie?

Eine Schenkung liegt aus rechtlicher Sicht vor, wenn der Beschenkte vom Schenker eine unentgeltliche Zuwendung erfährt. Das bedeutet, dass der Schenker den Beschenken freiwillig und ohne Gegenleistung aus seinem eigenen Vermögen bereichert.

Bei einem Schenkungsvertrag Immobilie wird also eine Immobilie oder ein Grundstück auf eine andere Person übertragen, ohne dass diese dafür etwas leisten oder gar zahlen muss. Häufig werden Schenkungsverträge über Immobilien innerhalb der Familie – zum Beispiel Eltern schenken Kindern – geschlossen. 

Sollte im Schenkungsvertrag Immobilie ein Wohnrecht oder die Übernahme einer Hypothek vereinbart sein, spricht man von einer gemischten Schenkung. Rechtlich handelt es sich um einen “normalen” Schenkungsvertrag.

Rechtsgrundlagen für Immobilien Schenkungsverträge

Die Rechtsgrundlage für einen Schenkungsvertrag über eine Immobilie bzw. ein Grundstück findet sich im Obligationenrecht. Es handelt sich nämlich um ein (meist) einseitiges Schuldverhältnis, welches auf dem Schenkversprechen beruht. Die genauen Normen und gesetzlich relevante Regelungen finden Sie in den Art. 239 bis 252 OR. Zusätzlich finden die Grundlagen aus dem allgemeinen Teil des Schuldrechts Anwendung. Aber auch individuelle Absprachen im Schenkungsvertrag sind zu berücksichtigen.

 Form und Inhalt für Verträge zur Immobilienschenkung

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Schenkungsvertrag Immobilie von einem Notar beurkundet werden muss. Das steht in Art. 243 II OR. Gleiches gilt für Eigentumsübertragung an sich, die durch die Grundbuchänderung vollzogen wird. Sollte das Schenkungsversprechen nicht öffentlich beurkundet werden, ist der Vertrag nicht bindend. Dieser Mangel kann geheilt werden, indem die Schenkung tatsächlich erfüllt wird.

Damit der Schenkungsvertrag Immobilie wirksam werden kann, müssen wesentliche Vertragspunkte geklärt sein. Vor allem Vertragsparteien, Schenkungsgegenstand und weitere Abreden dürfen nicht fehlen. Bei einem Schenkungsvertrag Immobilie muss erkennbar sein, um welches Haus bzw. Grundstück es genau geht. Weitere, sinnvolle Inhalte – je nach Sachlage – sind:

  • Übernahme von Hypotheken
  • Wohnrecht für Schenker oder Dritte
  • Nutzniessungsrecht
  • Sonstige unentgeltliche Gegenleistungen
  • Auswirkungen der Schenkung auf das Erbe
  • Ggf. Ausgleichsanspruchregelungen

Welche Informationen, Klauseln und Regelungen in den Schenkungsvertrag Immobilie aufgenommen werden sollen, hängt vom Einzelfall ab. Bei derart hochwertigen Transaktionen lohnt es sich, einen Anwalt mit der Vertragsgestaltung oder Prüfung zu beauftragen. Vorsicht ist besser als Nachsicht und verhindert unangenehme Streitigkeiten.

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Vertragsparteien der Schenkung

Zumeist gibt es bei einer Schenkung zwei Vertragsparteien: Schenker und Beschenkten. Der Schenker muss handlungsfähig sein und kann in den Schranken des Güter- und Erbrechts über sein Vermögen frei verfügen (Art. 240 I OR). Der Beschenkte muss hingegen nicht handlungsfähig sein. Die Urteilsfähigkeit recht gem. Art. 241 I OR aus. Muss der gesetzliche Vertreter der Schenkung zustimmen – z.B. bei Kindern – hängt die Wirksamkeit der Schenkung alleine davon ab. Sollte der gesetzliche Vertreter dem Schenkungsvertrag über die Immobilie nicht zustimmen, folgt daraus Unwirksamkeit.

Immobilienvertrag Kosten: Notar, Anwalt & Gebühren

Wie hoch die Schenkungsvertrag Immobilie Kosten genau sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und kann nicht pauschal geschätzt werden. Grundsätzlich müssen Sie mit Kosten für die Grundbuchänderung und Notargebühren rechnen. Wie hoch diese jedoch sind, hängt von Aufwand, Wert der Immobilie und Kanton ab. Zusätzlich zu den “unumgänglichen” Kostenfaktoren müssen Sie die Anwaltskosten einkalkulieren, wenn Sie sich rechtlich beraten lassen. Über die Höhe können Sie im Voraus mit Ihrem Anwalt sprechen.

Woran Sie vor einem Schenkungsvertrag Immobilie denken sollten:

Häufig wird vergessen, dass eine Schenkung weitreichende Folgen haben kann. Wird eine Immobilie oder ein Grundstück verschenkt, so kann Schenkungssteuer anfallen. Ob und wie hoch diese Steuer ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und sollte im Voraus von einem Steuerberater oder Anwalt geprüft werden. Für den Fall, dass im Schenkungsvertrag ein Wohnrecht gefordert wird, muss geschaut werden, in welchem Verhältnis Schenkung und Wohnrecht stehen. Ist das Wohnrecht mehr Wert, als die Schenkung, so geht man nicht von einem Schenkungsvertrag aus. Vielmehr wird das Geschäft in einen Kaufvertrag umgedeutet. Die Folge: Grundstückgewinnsteuern und Handänderungssteuern werden fällig.

Schenkungsvertrag als Alternative zum Vererben:

Der Schenkungsvertrag Immobilie wird häufig als Alternative zum Vererben genutzt. Die rechtlichen Bestimmungen sind hier aber besonders komplex. Steuer- und erbrechtliche Probleme bei der Schenkung von Immobilien oder Grundstücken werden häufig verkannt. Sichern Sie sich ab und besprechen Sie Ihr Vorhaben im Voraus mit ein Anwalt, um keine “bösen Überraschungen” zu erleben.

Wie kann ein Anwalt bei einem Schenkungsvertrag für Immobilien helfen?

Ein Schenkungsvertrag Immobilie verfügt über beträchtliche Sachwerte und muss deshalb den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es lohnt sich, das Geschäft von einem Anwalt abwickeln oder zumindest prüfen zu lassen. Ihr Anwalt für Vertragsrecht unterstützt Sie bei steuerlichen und erbrechtlichen Folgen der Schenkung. Auch bei Streitigkeiten wegen der Schenkung unter den Kindern kann der Jurist schlichten und Ansprüche ermitteln.

Besonders dann, wenn der Schenkungsvertrag Immobilie besondere Regelungen enthalten soll – wie zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht oder Nutzniessungsrecht – ist eine sorgsame, rechtssichere Formulierung entscheidend. Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück verschenken möchten, empfehlen wir Ihnen unsere praktische Anwalts-Suchfunktion. Mit dieser finden Sie schnell und einfach kompetente Anwälte in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie kostenlos einen unverbindlichen Beratungstermin und sichern Sie die Schenkung durch rechtliche Expertise und Erfahrung bestmöglich ab!

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FAQ: Schenkungsvertrag Immobilie

Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Schenkungsvertrag über eine Immobilie nur einem Kind gewidmet wird. Die Eltern dürfen zu Lebzeiten frei über ihr Vermögen verfügen. Die anderen Kinder haben – in der Regel – keine Handhabe, um etwas gegen diese Schenkung zu unternehmen. Eine Ausgleichspflicht unter den Kindern besteht nur unter hohen Voraussetzungen und im Erbfall. Die konkrete Rechtslage hängt stets vom Einzelfall ab.
Ja. In einem Schenkungsvertrag Immobilie kann vereinbart werden, dass der frühere Eigentümer oder ein Dritter ein Wohnrecht erhält. Alternativ kann ein sogenanntes Nutzniessungsrecht zugesichert werden. Bei der Nutzniessung behält der Inhaber dieses Rechts das Wohnrecht und darf ggf. anfallende Mieteinnahmen selbst behalten. Solche Feinheiten sollten in jedem Fall eindeutig im Schenkungsvertrag geklärt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Das Schenkungsversprechen muss in der Schweiz schriftlich erteilt und anschliessend von einem Notar beurkundet werden. Die Rechtsgrundlage dafür finden Sie in Art. 243 II OR. Insbesondere bei derart hochwertigen Schenkungen (Häuser, Grundstücke etc.) müssen die Formvorschriften streng eingehalten werden. Sollte der Schenkungsvertrag Immobilie beispielsweise nicht öffentlich beurkundet werden, so ist der Anspruch nicht durchsetzbar und der Schenkungsvertrag nicht bindend.
Ein Beitrag unserer  Online-Redaktion
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