Kündigung Arbeitsvertrag § Rechtslage, Form & Kündigungsfrist
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- Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kündigung Arbeitsvertrag ist nur bei unbefristeten Verträgen nötig und man unterscheidet zwischen “ordentlicher” und “außerordentlicher” Kündigung.
- Die gesetzliche Grundlage findet sich in Art. 334 ff. OR.
- Die Kündigung Arbeitsverhältnis unterliegt keiner Formvorschrift, sollte jedoch in der Praxis schriftlich erfolgen (Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag).
- Die Kündigungsfrist hängt von der Anstellungsdauer ab und liegt zwischen 7 Tagen und 3 Monaten.
Rechtsgrundlage zur Kündigung des Arbeitsvertrags
Bei der Kündigung des Arbeitsvertrags müssen die gesetzlichen – ggf. vertraglich vereinbarten – Bestimmungen eingehalten werden. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist deshalb im Zivilrecht geregelt.
Genauer: das Obligationenrecht enthält die Bestimmungen, die für alle Schuldverhältnisse gelten (allgemeiner Teil) und diejenigen, die für bestimmte Vertragsarten speziell ausgestaltet wurden (besonderer Teil). Das Arbeitsrecht gehört zum besonderen Teil und die Kündigung des Arbeitsvertrags ist in den Artikeln 334 ff. OR geregelt.
Dort finden Sie die jeweiligen Bestimmungen betreffend Form, Frist, Begründung und Besonderheiten, die bei Ihrem Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag beachtet werden sollten. Ein Verstoss gegen diese Gesetze bzw. vertraglich vereinbarte Regelungen kann zur Folge haben, dass die Kündigung unwirksam ist.
Möglichkeiten einen Arbeitsvertrag zu kündigen
Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für fast jedes Arbeitsverhältnis. Dieser Vertrag kann entweder befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt werden. Das liegt daran, dass dieser Vertrag automatisch zur vereinbarten Frist endet. Ausnahme: der befristete Arbeitsvertrag wird verlängert oder stillschweigend fortgesetzt. Eine ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen wird im befristeten Vertrag vereinbart, dass eine Kündigung unter gewissen Umständen möglich sein soll.
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag gestaltet sich die Rechtslage anders. Soll diese Art von Vertrag gekündigt werden, muss mindestens eine Partei – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – die Kündigung erklären. Wichtig ist, dass die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Ist die Kündigung wirksam erfolgt, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist. In der Schweiz unterscheidet man zwischen zwei Arten von Kündigungen:
- Ordentliche Kündigung
- Ausserordentliche Kündigung
Kündigungsfrist bei Arbeitsverträgen
Um Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schützen, sieht das Gesetz vor, dass bei der Arbeitsvertragskündigung eine gewisse Kündigungsfrist einzuhalten ist. Sie können also in der Regel nicht heute erklären, dass Sie die Arbeit beenden und schon ab morgen nicht mehr erscheinen. Die Kündigungsfrist entfällt nur dann, wenn eine ausserordentliche Kündigung erfolgt oder die Parteien einvernehmlich beschliessen, dass der Vertrag sofort enden soll.
Sofern im Vertrag keine eigenen Kündigungsfrist bestimmt wurden, gelten die gesetzlichen Fristen aus dem Obligationenrecht. Wie lange die Kündigungsfrist bei einem Arbeitsvertrag ist, hängt von der Dauer ab, die das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Es gilt die Grundregel, dass die Frist ausgeweitet wird, je länger der Vertrag bestanden hat. Übrigens ist es verboten, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Kündigungsfristen gelten. In solchen Fällen gilt für beide Parteien nach Art. 335a Art. 2 OR die längere der beiden Kündigungsfristen.
- Kündigung des Arbeitsvertrags:
- während der Probezeit: 7 Tage Frist
- im ersten Jahr: 1 Monat Frist
- zwischen 2. und 9. Jahr: 2 Monate Frist
- ab dem 10. Jahr: 3 Monate Frist
- Kündigung des Arbeitsvertrags:
Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrags
In der Praxis wird häufig vom “Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrags” gesprochen, sodass Sie vermuten könnten, dass eine Kündigung immer schriftlich zu erfolgen hat. Tatsächlich ist es so, dass das Obligationenrecht / Arbeitsrecht keine besonderen Formvorschriften vorsieht, was die Kündigung des Arbeitsverhältnisses anbelangt. Das bedeutet, dass diese grundsätzlich auch mündlich wirksam ist. Trotzdem lohnt sich der Blick in den Vertrag: manchmal wird dort nämlich vereinbart, dass die Kündigung stets in Schriftform zu erfolgen hat.
Unabhängig von Ihrem Vertrag sollten Sie jedoch immer schriftlich kündigen, da ein Schriftstück eine höhere Beweiskraft hat. Das kann Streitigkeiten im Voraus vermeiden und für rechtliche Klarheit sorgen. Es gibt mittlerweile zahlreiche Arbeitsvertrag Kündigung Muster / Vorlagen im Internet. Diese Muster-Kündigungsschreiben ungeprüft zu übernehmen, ist nicht ratsam. Die Kündigung sollte in jedem Fall individuell aufgesetzt und auf das konkrete Arbeitsverhältnis angepasst werden. Typische Inhalte des Kündigungsschreiben sind:
- Vertragsparteien: Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag, den die Kündigung betrifft (z.B. Vertrag vom 01.01.2021)
- Ausdrückliche Erklärung, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll
- Unterschrift und Datum
- Kündigungszeitpunkt
Nach Art. 335 Abs. 2 OR muss das Kündigungsschreiben des Arbeitsvertrags nicht begründet sein. Eine schriftliche Begründung ist erst dann notwendig, wenn die andere Partei eine solche verlangt. Sehen Sie also in Ihrem Kündigungsschreiben von einer ausführlichen Begründung ab.
Ausserordentliche Kündigung bei einem Arbeitsvertrag
Das Gegenmodell zur ordentlichen Kündigung ist die Ausserordentliche. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die ausserordentliche Kündigung nur dann möglich ist, wenn wichtige Gründe rechtfertigend eingreifen. Die Rechtsfolge ist, dass das Vertragsverhältnis sofort endet. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften können Sie in den Artikeln 337 ff. OR einsehen.
Durch Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist hier jeder Umstand, der die Fortführung des Arbeitsvertrages für den Arbeitgeber unzumutbar macht. In der Praxis ist häufig strittig, ob eine ausserordentliche Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Die Rechtmässigkeit ist regelmässig zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit verweigert, Straftaten gegen den Arbeitgeber begeht oder den Betriebsfrieden massiv stört (zum Beispiel durch Mobbing anderer Mitarbeiter).
Durch Arbeitnehmer
Auch der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Umgekehrt liegt auch hier ein wichtiger Grund vor, wenn die Fortsetzung des Vertrages durch gewisse Umstände für den Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar ist. Gründe für die ausserordenltiche Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer können beispielsweise sein:
- Nichtzahlung des Lohns trotz Mahnung
- Straftaten gegen den Arbeitnehmer
Für beide Parteien gilt, dass die fristlose Kündigung auf Verlangen schriftlich begründet werden muss. Ist diese besondere Auflösung gerechtfertigt, muss die Partei, die den Vertrag schuldhaft verletzt hat, unter Umständen Schadensersatz und andere Forderungen leisten. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall durch das Ermessen bzw. die Prüfung eines Gerichts.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht helfen?
Die eigene Arbeit spielt bei vielen Menschen eine zentrale Rolle im Leben und dementsprechend sensibel ist das Thema Kündigung. Eine Beratung durch einen Anwalt für Vertragsrecht bzw. Arbeitsrecht macht in den meisten Fällen Sinn, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Nicht selten führt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu Streitigkeiten, die durch den Anwalt entweder gerichtlich oder aussergerichtlich beigelegt werden können.
Besonders bei ausserordentlichen Kündigungen ist das Konfliktpotenzial hoch und Sie sollten sich – egal ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – Ihrer Sache sicher sein. Ihr Anwalt unterstützt Sie in diesen Fällen auch bei der Geltendmachung von zugehörigen Ansprüchen – zum Beispiel auf Schadensersatz bei unwirksamer Kündigung. Wenn Sie einen Anwalt für Vertrags- bzw. Arbeitsrecht suchen, empfehlen wir Ihnen unsere praktische Anwalts-Suchfunktion. Mit dieser finden Sie schnell und einfach kompetente Rechtsanwälte in Ihrer Nähe, die sich Ihrem arbeitsrechtlichen Sachverhalt annehmen. Vereinbaren Sie noch heute kostenlos ein unverbindliches Erstberatungsgespräch.
FAQ: Kündigung Arbeitsvertrag
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